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Lenken und Lästern - Überholzwang oder Majestätsbeleidigung

Oct 18, 2024

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Fallakte: Überholzwang oder Majestätsbeleidigung



















Tatzeit: 08.10.2024 19:39 Uhr, innerhalb des garstigen Hochstadtdschungels

Tatort: Die Straße, auch bekannt als Pedalpromenade.


Tatverdächtige: Ein unachtsamer Autofahrer, der sich erdreistete, unseren tapferen Pedalhelden zu überholen. Dieses Auto wagte es tatsächlich, an unserem tapferen Radfahrer vorbei zu rollen – und das, obwohl daneben ein zwar schmaler, aber existierender Radweg war! Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, hat der Autofahrer dabei keinen großzügigen Abstand von 5 Metern eingehalten. Ein wahrhaft untragbares Verhalten im Königreich der Zweiräder!


Tatbeschreibung: Unser Held, der unerschütterliche Kreuzritter des Verkehrsgeschehens, tritt würdevoll auf der Straße in die Pedale. Doch was passiert? Ein Auto wagt es, ihn auf seinem edlen Pfad zu überholen, obwohl – welch Dreistigkeit – ein Radweg zu sehen ist, klein und unscheinbar, als Teil des Gehwegs. Die Kamera dreht sich majestätisch, während der Überholvorgang wie ein actionreicher Thriller in Zeitlupe eingefangen wird. Ein wahres Verbrechen gegen die Monarchie der Zweiräder, nicht wahr?


Erwartetes Verhalten: Jeder Verkehrsteilnehmer sollte instinktiv wissen, dass der Radfahrer – Herrscher über den Asphalt – niemals gezwungen werden darf, einen Radweg zu benutzen, selbst wenn er daneben markiert ist. Stattdessen ist es die Pflicht jedes Autos, hinter ihm mit zerknirschter Demut zu schleichen und seinem heldenhaften Ritt in die Ferne zuzusehen. Ein Überholen? Eine Lästerung! Nur ein Rettungswagen für den königlichen Sattel ist von dieser Regel ausgenommen.


Forderungen: Wir fordern eine sofortige Gesetzesänderung! Autos sollten niemals wieder die Dreistigkeit besitzen, einen Radfahrer zu überholen, schon gar nicht bei Anwesenheit eines Radwegs. Mindestens 5 Meter Abstand wären angemessen – oder noch besser: ein generelles Überholverbot. Und um sicherzugehen, dass alle Radfahrer diese Momente gebührend dokumentieren können, sollte eine 360-Grad-Kamera als gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör für Fahrräder eingeführt werden.


Fallabschluss: Ein weiterer Tag, ein weiterer Triumph unseres unerschütterlichen Straßenmonarchen. Die Autofahrer mögen in ihren klimatisierten Blechkisten sitzen und sich überlegen fühlen, aber sie werden nie verstehen, dass wahre Größe in der Kunst liegt, jede vermeintliche Kleinigkeit zum epischen Drama aufzublasen. Und unser Radfahrer? Er bleibt draußen, mitten auf der Straße – ein unbeirrter Held im Kampf gegen den gesunden Menschenverstand.

Oct 18, 2024

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