
Lenken und Lästern - Die 3 ! und der Fall der durchgezogenen Linie
Sep 20, 2024
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Fallakte: Die 3 ! und der Fall der durchgezogenen Linie
Tatzeit: 19.09.2024 20:15 Uhr, mitten im kanibalischen Hochstadtchaos.
Tatort: Der Radweg, auch bekannt als Kaiserroute.
Tatverdächtige: Eine Meute von Autofahrern, die es wagten – ja, wagten! – an unserem tapferen Straßenritter vorbei zu fahren. Nicht etwa auf einem königlich gepflasterten Radweg, sondern auf der offenen Straße. Und als ob das nicht genug wäre, überholten sie ihn tatsächlich, wo die durchgezogene Linie es angeblich verbietet. Der Hochadel auf zwei Rädern regt sich mit Recht auf! Denn wer könnte es jemals für angemessen halten, ihn mit einem solch unverschämten Sicherheitsabstand zu passieren?
Tatbeschreibung: Der edle Held, ein Pionier des Pedals, kämpft sich auf offener Straße durch, da der Radweg – welch Frevel – kurz unterbrochen ist. Nichtsahnend und mit der Würde eines Monarchen tritt er in die Pedale, als plötzlich das Unvorstellbare geschieht: Autos nähern sich von hinten. Sie passieren ihn, wie der gemeine Pöbel, in einem scheinbar großzügigen Abstand. Doch was wissen diese Sterblichen schon vom königlichen Raumanspruch? Zwei Meter? Das ist ja wie ein Händedruck aus dem Mittelalter! Wie können sie es wagen, ihn nicht mit einem Ehrenabstand von mindestens fünf Metern zu überholen, während sie vor der heiligen Linie in Staub und Demut verharren?
Erwartetes Verhalten: Jeder Straßenverkehrsteilnehmer hätte wissen müssen, dass der Radfahrer – der ungekrönte König der Verkehrsregeln – nicht einfach so überholt werden darf. Schon gar nicht bei einer durchgezogenen Linie, selbst wenn sie nur zur Dekoration da ist, oder? Das Gesetz spricht hier eine klare Sprache: Überholen? Durchgezogene Linie? Völlig ausgeschlossen, es sei denn, es geht um den Rettungsdienst für den königlichen Rückenwind. Jeder hätte sich zurücklehnen und seinem majestätischen Tritt ins Nichts mit Ehrfurcht zusehen müssen.
Forderungen: Eine sofortige Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung, bitte! Mindestens 20 Meter Sicherheitsabstand für Radfahrer oder das totale Verbot von bereiften Transportmitteln innerhalb von Städten. Ein Radfahrer braucht Raum zum Atmen. Außerdem sollte jedes Auto verpflichtet werden, mit langsamen, ehrfürchtigen 10 km/h hinter dem Radfahrer zu verharren, bis der Weg freigegeben wird – von ihm, dem Herrscher über Asphalt und Gesetzbuch.
Fallabschluss: Ein weiterer erschütternder Tag in der ungerechten Welt des motorisierten Verkehrs. Doch unser Radfahrer bleibt standhaft. Seine Regentschaft auf der Straße wird weiterhin angefochten, doch niemand kann seinen Anspruch auf uneingeschränkte Vorfahrt und absolute Straßenhoheit bestreiten. Die Autofahrer mögen sich im Schutz ihrer vier Wände wähnen, aber der wahre Held bleibt draußen – unbeeindruckt von Gesetzen, Linien und (zu) knappen Überholmanövern.